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Dienstleistungen
Bei der Anmeldung in einzelnen Kantonen resp. Gemeinden wird eine Abmeldebestätigung der Wegzugsgemeinde verlangt. Bei einem Wegzug von Läufelfingen können wir Ihnen dieses Dokument bei der Abmeldung gerne ausstellen. Die Ausstellung ist mit Kosten von Fr. 10.-- verbunden.
Reguläre Baugesuche
Bauvorhaben (Neubauten, Umbauten, Anbauten und Zweckänderungen) sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Im Kanton Basel-Landschaft übernimmt das Bauinspektorat des Kantons die Federführung bei der Prüfung von Baugesuchen. Dort sind auch allfällige Baugesuche einzureichen. Die Gemeinde prüft im Rahmen des Baugesuchsverfahren die Einhaltung der Vorschriften bezüglich des kommunalen Zonenreglements. Die Gemeindeverwaltung verfügt daher nicht über eine eigene Bauverwaltung und kann lediglich bei Fragen Auskunft erteilen, zu welchen kommunale Vorschriften bestehen.
Gesuche fĂĽr Kleinbauten
In Abweichung zum eingangs skizzierten Ablauf können Kleinbauten durch die Gemeinde bewilligt werden. Als Kleinbaute gelten Bauten mit einer Grundfläche von weniger als 12 m2 und einer Höhe von weniger als 2,50 m ab bestehendem Terrain. Entsprechende Gesuche können schriftlich mit dem entsprechenden Formular bei der Gemeinde eingereicht werden. Dem Gesuch beiliegen muss ein Situationsplan des Gebäudes sowie eine Zeichnung/Skizze des geplanten Gebäudes, auf welchem die Masse ersichtlich sind. Ein Grenzabstand zur Nachbarparzelle von 2 Metern ist einzuhalten. Andernfalls ist das schriftliche Einverständniss des betroffenen Eigentümers beizulegen.
Für die Bestellung von Datenträgern für die Grünabfuhr-Container ist das nachfolgende Formular vollständig auszufüllen und der Gemeinde zuzustellen oder auf der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Sie brauchen fĂĽr eine Stellen-Bewerbung oder den Abschluss eines Mietvertrages einen Auszug aus dem Betreibungsregister?
Am einfachsten bestellen Sie diesen online über diesen Link. Die Zustellung erfolgt prompt bis am Folgetag per Mail. Ebenfalls bestellen können Sie einen Auszug an jedem Postschalter. Betreibungsregister-Auszüge können ohne speziellen Nachweis nur für die eigene Person bestellt werden. Die Gemeindeverwaltung hat keinen Zugriff auf diese Daten und kann Ihnen da leider nicht weiter helfen.
Fahrdienst für in Läufelfingen wohnhafte Seniorinnen und Senioren oder Personen in besonderen Notfällen.
Kostenlose UnterstĂĽtzung bei Familien- und Erziehungsproblemen sowie Jugendberatung. Die Dienstleistung wird Erbracht in Zusammenarbeit mit den beiden Kompetenzzentren der Birmann-Stiftung und der Stiftung Jugendsozialwerk. Es stehen Ihnen beide Institutionen zur VerfĂĽgung.
Einen Heimatausweis benötigen Sie zur Anmeldung eines Wochenaufenthaltes in einer anderen Gemeinde - z.B. als Student oder bei einem Saison-Job. Den Heimatausweis erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung. Wenn Sie diesen vorab per Telefon oder Mail bestellen (Tel. 062 285 10 80 oder gemeinde@laeufelfingen.ch) können wir das Dokument vorbereiten für die Abholung an einem der Folgetage (Kostenpunkt Fr. 10.--)
Ursprünglich musste dieses Dokument bei der Anmeldung in einer Gemeinde hinterlegt werden. Ein Heimatschein wurde bei Erreichen der Volljährigkeit von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde eingefordert und hinterlegt. Bei einem späteren Umzug wurde der Heimatschein ausgehändigt und am neuen Wohnort wieder aufbewahrt. Das Dokument hat in den letzten Jahren zusehends an Bedeutung verloren. Es gibt aber noch Kantone resp. Gemeinden, welche einen Heimatschein bei der Anmeldung verlangen. Heimatscheine müssen bei der Heimatgemeinde (Bürgerort) resp. dem jeweils zuständigen Zivilstandsamt bestellt werden. Die Gemeindeverwaltung kann Ihnen hier leider nicht weiter helfen.
Versorgungsregion Oberes Homburgertal – wir sind für Sie da!
Die Gemeinden Buckten, Häfelfingen, Känerkinden, Läufelfingen und Rümlingen haben sich für die Altersbetreuung zur Versorgungsregion Oberes Homburgertal VOH zusammengeschlossen. Die Informations- und Beratungsstelle VOH berät die Einwohnerinnen und Einwohner der fünf Gemeinden bei allen Fragen rund ums Thema Alter. Sie finden umfassende Informationen auf der folgenden Website:
Die Kinder- und Jugendzahnpflege steht allen Kindern ab Eintritt in den Kindergarten und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres offen. Die Leistungen erfolgen auf der Basis des Kantonalen Gesetzes über die Kinder-und Jugendzahnpflege SGS 902 sowie den dazugehörenden Verordnungen und dem kommunalen Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege. Die KJZ bezweckt die Erhaltung und Förderung gesunder und funktionstüchtiger Kauapparate der Kinder und Jugendlichen zu vertretbaren Kosten bei gesicherter Qualität und bietet folgende Dienstleistungen an:
- Regelmässige Kontrollen der Zähne bis zum 18. Geburtstag
- Vorbeugende Massahmen gegen Karies und Paradontitis
- Behandlung von Karies und Zahnfehlstellungen
- Reduzierter Tarif fĂĽr alle notwendigen Behandlungen
- Einkommens- und vermögensabhängige Sozialbeiträge
Den Eltern wird im Normalfall beim Kindergarten- oder Schuleintritt ein Formular für die Anmeldung abgegeben. Dieses kann bei der zuständigen Lehrkraft auch nachträglich verlangt oder über den nachstehenden Link heruntergeladen werden.
Die Unterstützung durch die Sozialhilfebehörde erfolgt aufgrund des kantonalen Gesetzes über die Sozial- und die Jugendhilfe SGS 850 und der Sozialhilfe-Verordnung SGS 850.11. Sollten Sie Unterstützung brauchen, benötigt die Behörde detaillierte Angaben zu Ihrer Person und den aktuellen Umständen. Dafür ist das nachfolgende Formular vollständig auszufüllen und der Gemeinde zuzustellen oder auf der Gemeindeverwaltung abzugeben. Sie werden anschliessend von der Behörde zu einem Gespräch eingeladen.
Die kommunalen Steuersätze werden jährlich durch die Gemeindeversammlung im Rahmen der Verabschiedung des Budgets des nächsten Jahres festgelegt. Die aktuell geltenden kommunalen Steuersätze finden Sie unter der Rubrik "Verwaltung / Onlineschalter / Reglemente".
Die Veranlagung der natĂĽrlichen Personen erfolgt neu genau wie die Veranlagung der juristischen Personen auf der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft. Die Kantonale Steuerverwaltung steht auch bei Fragen oder Unklarheiten zur VerfĂĽgung.
Die Rechnungsstellung der Kantonalen Steuern, Kommunalen Steuern, Kirchensteuern und allenfalls Feuerwehr-Ersatzabgaben erfolgt gesammelt in einer Rechnung durch die Kantonale Steuerverwaltung. Diese übernimmt auch das Inkasso und ist entsprechend Anlaufstelle bei Fragen rund um unbezahlte Steuern, Zahlungsfristen und allfällige Ratenvereinbarungen.
Im beiliegenden Dokument finden Sie alle Informationen zu den Tarifen fĂĽr Anzeigen in unserem Mitteilungsblatt.
Wohnsitzbescheinigungen benötigen Sie gelegentlich im Verkehr mit Banken, Versicherungen und Amtsstellen. Am besten bestellen Sie diese telefonisch (062 285 10 80) oder per Mail (gemeinde@laeufelfingen.ch) auf der Gemeindeverwaltung. Wir bereiten das Dokument vor und sie können es nach Vereinbarung auf der Gemeindeverwaltung abholen. Für diese Dienstleistung müssen wir eine Gebühr von Fr. 10.-- verlangen.